Berufskraftfahrer Weiterbildung

LKW-Panoramabild

Was ist die EU gesetzliche Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung?

Grundqualifikation

Die gesetzliche Vorschrift für Busführerscheine gilt ab dem 10.09.2008, für LKW-Führerscheine ab dem 10.09.2009. Hier ist eine Prüfung – diese umfasst 60 Fragen - im Mulitple-Choice-Verfahren innerhalb von 4 Stunden zu bewältigen, zusätzlich ist eine 30 Min. mündliche Prüfung abzulegen.

Die neuen Berufsfahrer erhalten diese Grundqualifikation in Ihren Mitgliedsstaaten, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Weiterbildung

Die Weiterbildung gilt für alle Berufsfahrer die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe tätig sind und für Ihre Berufsausübung die Führerscheinklassen C und E benötigen.

Nicht betroffen sind die gewerblichen Kleinbusfahrer bis 8 Personen, sowie die Taxilenker.

Die Bestätigung über die Weiterbildung muss daher für alle Busfahrer bis spätestens 10.09.2013 und für die LKW-Fahrer bis spätestens 10.09.2014 abgeschlossen sein. Die Ausbildung muss mindestens in sieben Stunden pro Tag zu 5 Modulen – unterschiedliche Themen „siehe Inhalte hier“, also gesamt 35 Stunden erfolgen.

Die Weiterbildungsqualifikation kann sowohl in dem Staat des ordentlichen Wohnsitzes als auch in dem Mitgliedsstaat, in dem sie arbeiten absolviert werden.

Wer ist die Zielgruppe der neuen EU-Richtline?

Alle Berufsfahrer mit Lenkerberechtigungen (D, D+E, C1, C1+E, C, C+E) die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe tätig sind. Ebenfalls betroffen sind Staatsangehörige eines Drittlandes deren Arbeitgeber in einem EU-Land seinen Standort hat und der Fahrer im EU-Raum zum Einsatz kommt.

Wer ist nicht betroffen?

Fahrer von Fahrzeugen

  • die in Notfällen, bzw. für Rettungseinsätze unterwegs sind.
  • des Bundesheeres, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr.
  • die für die Beförderung von Personen oder Gütern im nichtgewerblichen Einsatz sind.
  • die zur technischen Entwicklung, Reparatur- und Wartungszwecken auf der Straße unterwegs sind, sowie für Neufahrzeuge die noch nicht in Betrieb genommen wurden.
  • zur Beförderung seiner Berufsausrüstung, die er zur Ausübung benötigt, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
  • deren Höchstgeschwindigkeit nicht über 45km/h geht.

Wie ist der Nachweis zu führen?

Als Nachweis ist die Eintragung in den Führerschein spätestens am 10.09.2013 für Busfahrer, sowie am 10.09.2014 für LKW-Fahrer durchzuführen. Die zuständige Führerscheinbehörde trägt nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise (Absolvierung der gesamten 35 Stunden) die Weiterbildungsqualifizierung im Führerschein ein. Der Eintrag im Führerschein ist für die nächsten fünf Jahre gültig.

Wird der Nachweis nicht erbracht, verliert der Fahrer seine Berechtigung im EU-Raum des Personen- und Güterbeförderungsgewerbes unterwegs zu sein.

Was sind die Inhalte der Weiterbildung und was versteht man unter Modul?

Konform mit den gesetzlichen Vorgaben besteht die Berufsfahrer-Weiterbildung aus fünf Modulen und fünf Seminartagen.
Die Inhalte werden auf Ihr Anforderungsprofil, sehr praxisorientiert und zielgruppenspezifisch abgestimmt, also auf Ihr Unternehmen und Ihre Fahrer zugeschnitten.

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